Keine Psychotherapie auf Krankenschein
Der Kärntner Landesverband für Psychotherapie und die „Grünen“ schlagen Alarm. Während es in anderen Bundesländern bereits die kostenlose Psychotherapie auf Krankenschein gibt, müssen psychisch Kranke in Kärnten bis zu 70 Prozent der Kosten selbst bezahlen, die Grundleistungen der Psychotherapie sind bei uns noch nicht Standard medizinischer Behandlungen.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) rechnet bis zum Jahr 2020 mit einem enormen Kostenzuwachs, betreffend die Behandlungen psychischer Erkrankungen. Auch in Österreich haben die registrierten Krankenstände aufgrund psychischer Erkrankung in den letzten zehn Jahren deutlich zugenommen, während im selben Zeitraum die Krankenstände allgemein gesunken sind.
Im langjährigen Vergleich nehmen auch Pensionierungen aufgrund von Invalidität wegen psychischer Erkrankungen stark zu: Nach aktuellen epidemiologischen Studien leiden 25 Prozent der 25 bis 45-jährigen Großstadtbevölkerung und rund zehn Prozent der ländlichen Bevölkerung über 15 Jahre an einer behandlungsbedürftigen psychischen Störung mit Krankheitswert.
Die Häufigkeit psychischer Störungen liegt in allgemeinmedizinischen Praxen bei 20 bis 30 Prozent, in Akutspitälern sogar bei 30 bis 40 Prozent. Schätzungen zum „tatsächlichen“ Psychotherapiebedarf zufolge, sind 2,1 bis 5 Prozent der Gesamtbevölkerung psychotherapiebedürftig und -willig.
Pflichtleistungen?
Seit 1. 1. 1992 ist die Psychotherapie als Pflichtleistung der sozialen Krankenversicherung im ASVG verankert. 1993 wurde psychotherapeutische Versorgung ausdrücklich in den Leistungskatalog von Krankenanstalten im Krankenanstaltengesetz aufgenommen. Im § 135 ASVG wird die psychotherapeutische Behandlung der ärztlichen Hilfe gleichgesetzt. Derzeit ist der Zugang zur Inanspruchnahme der Dienstleistung der Psychotherapie über das System der Krankenversicherung in Kärnten allerdings limitiert, zumal lediglich eine inadäquate Zuschusslösung für psychotherapeutische Behandlungen vorgesehen ist.
Psychopharmaka
Während der Zugang zur Psychotherapie für die PatientInnen limitiert ist, haben die Verordnungen von Psychopharmaka zugenommen und stehen an dritter Stelle der Verursacher der Kostensteigerungen bei den Medikamenten. Psychotherapeutische Leistungen müssen in Kärnten großteils von den Betroffenen eigenfinanziert werden und sind somit ein Privileg der Wohlhabenden. Die Rahmenbedingungen in Kärnten gehen insbesondere zu Lasten der sozial bedürftigen KärntnerInnen, die oftmals auch psychotherapeutische Behandlungen als äußerst relevante, adäquate Form ärztlicher Hilfestellung beanspruchen würden.
Kosten-Nutzen-Studie
Daher ist es nur mittels eines Vertrages zwischen dem Landesverband der PsychotherapeutInnen und allen Kärntner Krankenkassen, welcher die Versicherung für eine In-Anspruch-Nahme der ärztlichen Behandlungsmethode der Psychotherapie in vollem Kostenausmaß inkludiert, möglich, auch für sozial bedürftige Menschen im Falle psychischer Erkrankung eine adäquate Versorgung in der Form einer krankenversicherten Psychotherapie sicherzustellen. Auch positive Effekte für die Volkswirtschaft könnten nachweislich aus einer krankenversicherten Psychotherapie erwachsen: Im Jahr 2001 wurde eine Metaanalyse zu allen bis 1995 vorliegenden Kosten-Nutzen-Studien auf dem Gebiet der Psychotherapie durchgeführt. Diese Analyse zeigt unter anderem den volkswirtschaftlichen Effekt deutlich: Die Psychotherapie im Vergleich zu routinemäßig eingesetzten medizinischen Behandlungsmaßnahmen ist nicht nur wirksamer, sondern auch kostengünstiger.
Die zu erzielenden medizinischen und volkswirtschaftlichen Einsparungen übersteigen die Kosten für einen vermehrten Einsatz von Psychotherapie im Kostenverhältnis von 1:1,7 zugunsten der Psychotherapie. Daher ist die krankenversicherte In-Anspruch-Nahme der Psychotherapie – gesichert in einem Vertrag zwischen dem Landesverband der PsychotherapeutInnen und allen Kärntner Krankenkassen für den Kostenersatz bei Psychotherapie – nicht nur als positive volkswirtschaftliche Maßnahme zu sehen, sondern vor allem auch als eine Voraussetzung der sozialen Sicherheit für alle hilfsbedürftigen KärntnerInnen unerlässlich.
Kärnten säumig
Die Konditionen für einen Gesamtvertrag zwischen dem Bundesverband der PsychotherapeutInnen und dem Hauptverband der Krankenkassen Österreichs werden seit Jahren ohne konkretes Ergebnis für ganz Österreich verhandelt. Daher haben die meisten Bundesländer jeweils eigene Verträge mit den jeweiligen Krankenkassen geschlossen. Umgesetzt ist die „Psychotherapie auf Krankenscheck“ in fast allen Bundesländern (außer Tirol, Salzburg und Kärnten). Insofern gilt es, den in nahezu allen anderen österreichischen Bundesländern längst realisierten Standard der Grundleistung der Psychotherapie in der sozialen Krankenversicherung auch in Kärnten nachdrücklich einzufordern.
Ein diesbezüglicher Antrag der „Grünen“ liegt dem Kärntner Landtag bereits seit nahezu zwei Jahren vor ...
Psychotherapieverband
Der Kärntner Psychotherapieverband KLP – eine Teilorganisation des Österreichischen Bundesverbandes für Psychotherapie - ist die offizielle Vertretung für ausgebildete PsychotherpeutInnen nach dem Psychotherpiegesetz 1990.
Der KLP hat auch eine Informationsstelle eingerichtet, wo kostenlos und unbürokratisch Auskünfte zu allen Fragen über Psychotherapie erteilt werden.
Blickpunkt 219 vom 23. Mai 2008